Mit dem Abschluss eines Nutzungsrechts mit dem Golfplatzbetreiber wird nicht automatisch eine Mitgliedschaft im Golfclub abgeschlossen oder bei Auslaufen des Nutzungsrechts beendet. Eine Mitgliedschaft im Golfclub ist im Übrigen nur in Verbindung mit einem Nutzungsrecht bei dem Golfplatzbetreiber möglich. Hiervon ausgenommen ist eine nur fördernde bzw. passive Golfclub-Mitgliedschaft ohne Spielrecht.

Eine Aufnahme in den Golfclub ist gesondert beim Golfclub zu beantragen. Auch eine mögliche Beendigung der Club-Mitgliedschaft bedarf einer gesonderten fristgemäßen Kündigung gegenüber dem Golfclub. Nähere Informationen zu einer Golfclub-Mitgliedschaft können auch per Email unter info@golfclub-friedberg.de erfragt werden.

Nutzungsrechte für unsere Plätze

Der Abschluss eines Nutzungsvertrages ist eine sehr individuelle und auf die Bedürfnisse des einzelnen Spielers zugeschnittene Vereinbarung. Diese bedarf einer Beratung, Feststellung Ihrer Wünsche, Ermittlung der Spielhäufigkeit, Platzauswahl und daher einem persönlichen Gespräch. Wir möchten, dass Sie viele Jahre dem Golfsport und unserer Anlage verbunden bleiben. Bitte vereinbaren Sie daher einen Beratungstermin unter Tel.: 06031/161998-0  oder per Email office@golf-loewenhof.de mit unserem Golfsekretariat.       

(* unsere Vollmitglieder nutzen deinGOLF.plus zu +89€ im Jahr, Nutzung des Golfpark Schlossgut Sickendorf ausgenommen, bitte die detaillierten Nutzungshinweise beachten.)

Golfer werben Golfer

Sie kennen Personen, die Interesse am Golfsport haben oder, die schon golfen aber noch keine passende Anlage gefunden haben?

Dann kommen Sie mit Ihren Freunden / Bekannten doch einfach zum Golfpark am Löwenhof. Für jeden geworbenen Golfer erhalten Sie tolle Prämien, wie zum Beispiel vergünstigte Nutzungsrechte oder Guthaben für die Driving Range